
ISO 11064 ist die internationale Normenreihe für die ergonomische Gestaltung von Leitzentralen. Sie begleitet den gesamten Planungsprozess: von der Aufgabenanalyse und Raumaufteilung über Leitstellentische, Anzeigen und Bedienelemente bis zu Licht, Akustik, Raumklima und der abschließenden Bewertung. Die Norm liefert jedoch keinen fertigen Raumplan. Sie schafft einen belastbaren Rahmen, der für jedes Projekt konkret ausgearbeitet werden muss.
Wer eine Leitstelle, Leitwarte oder einen Kontrollraum plant, begegnet fast zwangsläufig der Formulierung „nach ISO 11064“. Das klingt eindeutig, ist es aber nicht. Entscheidend ist, welche Teile und Ausgaben angewendet werden, welche nationalen Vorschriften zusätzlich gelten und wie die Anforderungen in eine funktionierende Gesamtlösung übersetzt werden.
ISO 11064 auf einen Blick
- Die Reihe umfasst sieben veröffentlichte Normteile.
- Ergänzend gibt es den technischen Bericht ISO/TR 11064-10:2020 als Einführung in die Normenreihe. Er ist kein achter regulärer Normteil.
- Alle sieben Normteile sind in Österreich als ÖNORM EN ISO 11064 übernommen und aktuell erhältlich.
- Teil 3 von 1999 bleibt veröffentlicht; eine zweite Ausgabe befindet sich seit 2025 in Entwicklung.
- ISO-Normen sind grundsätzlich freiwillig. Verbindlich können sie unter anderem durch Gesetze, Bescheide, Verträge oder Ausschreibungen werden.
- Für ein österreichisches Projekt müssen zusätzlich das geltende Arbeitsschutzrecht und weitere Fachnormen berücksichtigt werden.
Was regelt ISO 11064?
ISO 11064 betrachtet eine Leitzentrale als Mensch-System-Arbeitsplatz. Im Mittelpunkt steht nicht das einzelne Möbelstück, sondern das Zusammenspiel von Menschen, Aufgaben, Organisation, Raum und Technik.
Die Normenreihe behandelt insbesondere:
- die nutzer- und aufgabenorientierte Planung,
- die Lage der Warte und die Zuordnung der Nebenräume,
- Raumform, Verkehrswege und Sichtbeziehungen,
- Auslegung und Maße der Operator-Arbeitsplätze,
- Anzeigen, Bedienelemente und Mensch-Maschine-Schnittstellen,
- Beleuchtung, Akustik, Temperatur und Luftqualität,
- die Bewertung der Lösung während der Planung und nach der Umsetzung.
Was die Norm bewusst nicht liefert, ist ein universeller Kontrollraum für jede Anwendung. Eine Verkehrsleitzentrale benötigt andere Sicht- und Kommunikationsbeziehungen als eine Schaltwarte für Energie und Wasser. In einer Notruf- und Einsatzleitstelle kommen besondere Anforderungen an Erreichbarkeit, Zusammenarbeit, Redundanz und den Betrieb bei Sonderlagen hinzu.
Die sieben Teile von ISO 11064
| Teil | Planungsthema | ISO-Status im August 2026 | Österreichische Fassung |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundsätze für die Gestaltung von Leitzentralen | ISO 11064-1:2000, 2026 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-1:2001-06-01 |
| 2 | Grundsätze für die Anordnung von Warten mit Nebenräumen | ISO 11064-2:2000, 2026 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-2:2001-06-01 |
| 3 | Auslegung von Wartenräumen | ISO 11064-3:1999 mit Cor 1:2002; Überarbeitung läuft | ÖNORM EN ISO 11064-3:2003-03-01 |
| 4 | Auslegung und Maße von Arbeitsplätzen | ISO 11064-4:2013, zweite Ausgabe; 2024 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-4:2014-02-15 |
| 5 | Anzeigen und Stellteile | ISO 11064-5:2008, 2022 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-5:2008-12-01 |
| 6 | Umgebungsbezogene Anforderungen an Leitzentralen | ISO 11064-6:2005, 2024 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-6:2005-10-01 |
| 7 | Grundsätze für die Bewertung von Leitzentralen | ISO 11064-7:2006, 2025 bestätigt | ÖNORM EN ISO 11064-7:2006-11-01 |
Quellenstand: 21. August 2026. Maßgeblich sind der ISO-Katalog und Austrian Standards.
Sieben Normteile oder acht Dokumente?
Die fachlich klare Antwort lautet: sieben Normteile plus ein technischer Bericht. Einen Teil 8 oder 9 gibt es nicht. ISO/TR 11064-10:2020 erklärt Inhalt, Zielgruppen und Einsatz der einzelnen Teile im Planungsprozess. Wer von acht Teilen spricht, zählt meist diesen Technical Report mit. Er dient der Orientierung, besitzt aber nicht denselben Dokumenttyp wie die Teile 1 bis 7.
Was ändert sich bei Teil 3?
ISO 11064-3:1999 bleibt vorerst die veröffentlichte Ausgabe. Parallel arbeitet ISO an einer zweiten Ausgabe. Das Projekt ist als ISO/AWI 11064-3, Edition 2 registriert und stand zum Redaktionsschluss dieses Beitrags auf Stufe 20.00. Für mehrjährige Neubau- oder Umbauprojekte sollte der Status deshalb in den vereinbarten Planungsgrundlagen festgehalten und regelmäßig geprüft werden.
Warum ist Teil 4 besonders wichtig?
Unter den sieben veröffentlichten Normteilen liegt derzeit nur Teil 4 in einer zweiten Ausgabe vor. ISO 11064-4:2013 ersetzte die Ausgabe von 2004. Ältere Broschüren, Studien und Herstellerunterlagen können daher Werte enthalten, die noch auf der zurückgezogenen Fassung beruhen. Solche Angaben sind nicht automatisch falsch, dürfen aber nicht ungeprüft als aktuelle ISO-Anforderung bezeichnet werden.
Warum ISO 11064 allein nicht ausreicht
ISO 11064 strukturiert die Kontrollraumplanung, ersetzt aber weder die Fachplanung noch nationale Vorschriften. Auch der deutsche Fachverband Leitstellen ordnet die Reihe in seiner Handreichung zur Leitstellenplanung als Ergänzung zu europäischen und nationalen Regelungen ein. Viele Vorgaben bleiben allgemein; Arbeitsstättenregeln, Fachnormen und arbeitswissenschaftliche Quellen werden bei konkreten Werten genauer.
Diese Einordnung ist wichtig: Die Handreichung des Fachverbands ist eine wertvolle deutsche Branchenempfehlung, aber keine österreichische Rechtsquelle. Für ein Projekt in Österreich müssen die einschlägigen österreichischen Vorschriften separat geprüft werden.
„Planung nach ISO 11064“ ist deshalb kein ausreichender Qualitätsnachweis. Eine belastbare Leistungsbeschreibung sollte mindestens festlegen:
- welche Teile und Ausgaben angewendet werden,
- welche gesetzlichen und technischen Regelwerke zusätzlich gelten,
- welche konkreten Planungswerte vereinbart sind,
- wie Nutzerinnen und Nutzer eingebunden werden,
- wann und nach welchen Kriterien die Lösung bewertet wird.
Was die BAuA in 24 Leitwarten festgestellt hat
Eine der umfangreichsten öffentlich zugänglichen Untersuchungen stammt von der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Für den Forschungsbericht F 2249 „Bildschirmarbeit in Leitwarten“ wurden 24 Leitwarten aus unterschiedlichen Branchen untersucht. 27 ausgewählte Arbeitsplätze, stellvertretend für insgesamt 144 Arbeitsplätze, wurden anhand einer Checkliste mit 274 Merkmalen bewertet.
Das Ergebnis war deutlich: Keiner der untersuchten Arbeitsplätze erfüllte alle geprüften Merkmale. Laut offizieller Zusammenfassung waren insgesamt nur rund zwei Drittel der Anforderungen erfüllt. Die größten Defizite lagen bei der Mensch-Maschine-Schnittstelle und der Arbeitsorganisation – nicht allein bei Tisch, Stuhl oder Bildschirmhalterung.
Belastbare Orientierungswerte aus der BAuA-Praxis
Die folgenden Angaben stammen aus dem BAuA-Forschungsbericht F 2249 und der daraus entwickelten Planungshilfe A 89. Sie sind arbeitswissenschaftliche Orientierungswerte, keine pauschalen gesetzlichen Mindestwerte für jedes österreichische Projekt.
| Planungsaspekt | Orientierungswert | Fachliche Einordnung |
|---|---|---|
| Nutzfläche | 9 bis 15 m² je ständig besetztem Arbeitsplatz | BAuA-Empfehlung für Leitwarten mit mehreren ständig anwesenden Operateuren |
| Beleuchtung | mindestens 500 Lux; 500 bis 750 Lux an Schreib- und Leseflächen | auf Sehaufgabe, Displays und Blendungsbegrenzung abstimmen |
| Raumtemperatur | Sommer 23 bis 26 °C; Winter 20 bis 24 °C | Empfehlung für das thermische Umfeld in Leitwarten |
| Relative Luftfeuchte | 40 bis 65 %, empfohlen etwa 50 % | BAuA-Orientierung; österreichische Rechtswerte gesondert beachten |
| Luftgeschwindigkeit | unter 0,15 m/s | Zugerscheinungen an dauerhaft besetzten Arbeitsplätzen vermeiden |
Wie viele Monitore sind sinnvoll?
Im BAuA-Bericht findet sich die Orientierung, dass ein Operateur nicht mehr als vier Anzeigeeinheiten zufriedenstellend überwachen und bedienen könne. Auch der häufig genannte Mindest-Sehabstand von 500 mm beziehungsweise die Empfehlung von 700 mm oder mehr wird dort angeführt.
Beide Angaben beziehen sich im Bericht jedoch auf DIN EN ISO 11064-4:2004. Diese Ausgabe ist zurückgezogen und wurde durch ISO 11064-4:2013 ersetzt. Die Werte können als historische Orientierung dienen, sollten aber ohne Abgleich mit dem aktuellen Normtext nicht als aktuelle ISO-11064-Anforderung ausgeschrieben werden.
Unabhängig von einer starren Zahl gilt: Jede zusätzliche Anzeige erhöht die visuelle und kognitive Belastung. Bevor ein weiterer Monitor ergänzt wird, sollten Informationsprioritäten, Alarmkonzept, Softwareoberflächen und eine passende KVM-Lösung für den Kontrollraum geprüft werden. Oft lässt sich die Bedienung vereinfachen, ohne relevante Informationen zu verlieren.
Welche Vorschriften gelten zusätzlich in Österreich?
Die Anwendung von Normen ist in Österreich grundsätzlich freiwillig. Laut Austrian Standards werden sie verpflichtend, wenn sie durch Gesetze, Verordnungen oder Bescheide rechtsverbindlich erklärt oder vertraglich vereinbart werden. Unabhängig davon bleibt das geltende Arbeitsschutzrecht einzuhalten.
Für Leitstellen und Kontrollräume sind insbesondere folgende Bereiche relevant:
Bodenfläche und Bewegungsraum
Nach § 24 Arbeitsstättenverordnung muss ein Arbeitsraum mindestens 8 m² Bodenfläche für die erste Person und jeweils mindestens 5 m² für jede weitere Person bieten. Zusätzlich muss jeder Arbeitnehmerin beziehungsweise jedem Arbeitnehmer eine zusammenhängende freie Bodenfläche von mindestens 2 m² zur Verfügung stehen.
Diese Werte sind rechtliche Untergrenzen für Arbeitsräume. Sie ersetzen keine funktionsbezogene Flächenplanung. Leitstellentische, Verkehrswege, Schichtübergaben, Technik, Stauraum, Barrierefreiheit und mögliche Erweiterungen können einen deutlich größeren Flächenbedarf verursachen.
Raumklima
§ 28 Arbeitsstättenverordnung verlangt bei geringer körperlicher Belastung grundsätzlich eine Lufttemperatur zwischen 19 und 25 °C. In der warmen Jahreszeit soll die Temperatur bei vorhandener Klima- oder Lüftungsanlage 25 °C möglichst nicht überschreiten. Wird eine Klimaanlage eingesetzt, muss die relative Luftfeuchtigkeit grundsätzlich zwischen 40 und 70 % liegen.
Die BAuA-Werte in der vorherigen Tabelle sind enger gefasste Empfehlungen für Leitwarten. Das ist kein Widerspruch: Das Gesetz definiert den zulässigen Rahmen, während die arbeitswissenschaftliche Planung auf dauerhaft gute Bedingungen im 24/7-Betrieb zielt.
Beleuchtung und Blendung
§ 29 Arbeitsstättenverordnung fordert für die Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux, gemessen 0,85 m über dem Boden. Arbeitsplätze sind abhängig von Sehaufgabe und Gefährdung zusätzlich zu beleuchten. Direkte und indirekte Blendung, große Leuchtdichteunterschiede, Flimmern und störende Reflexionen sind zu vermeiden.
Für die konkrete Lichtplanung ist zusätzlich die aktuelle ÖNORM EN 12464-1:2021 relevant. Sie behandelt Beleuchtungsanforderungen für Innenraum-Arbeitsplätze einschließlich Bildschirmarbeit. In einem Kontrollraum müssen Raumlicht, Arbeitsplatzlicht, Displayhelligkeit und Großbildtechnik gemeinsam geplant werden.
Pausen und Tätigkeitswechsel bei Bildschirmarbeit
Bei Bildschirmarbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung muss nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit eine Pause oder ein geeigneter Tätigkeitswechsel von mindestens 10 Minuten erfolgen. Die Pause zählt zur Arbeitszeit.
Ist dies aus zwingenden technischen Gründen nicht möglich, verlangt § 10 Abs. 6 BS-V eine gleichwertige andere Pausenregelung oder einen gleichwertigen Tätigkeitswechsel. Als Beispiel nennt die Verordnung ausdrücklich das Bedienen und Überwachen von Verkehrsleitsystemen. Die organisatorische Ergonomie gehört deshalb ebenso zur Leitstellenplanung wie Möbel und Technik.
Gesetzeskonform ist noch nicht automatisch 24/7-tauglich
Die österreichischen Vorschriften definieren Mindestanforderungen. Eine ergonomisch überzeugende Leitstelle muss darüber hinaus den realen Betrieb abbilden: lange Schichten, wechselnde Körpergrößen, hohe Informationsdichte, Störfälle, Kommunikation im Team und Technikwechsel über viele Jahre.
Ein Raum kann die gesetzliche Mindestfläche und Beleuchtungsstärke erfüllen und trotzdem schlecht funktionieren. Typische Ursachen sind:
- zu viele gleichrangige Informationen im Blickfeld,
- ungünstige Sichtlinien zur Großbildanzeige,
- störende Reflexionen auf Displays,
- lange oder sich überschneidende Bedienwege,
- fehlende Reserven für neue Systeme,
- Wärme- und Geräuschquellen direkt im Wartenraum,
- fehlende Rückzugs- und Nebenräume,
- eine Arbeitsorganisation, die Erholung praktisch unmöglich macht.
Genau hier beginnt die eigentliche Leitwarten- und Kontrollraumplanung.
So wird ISO 11064 im Projekt sinnvoll angewendet
1. Aufgaben und Betriebsabläufe verstehen
Welche Rollen arbeiten im Raum? Welche Informationen sind im Normalbetrieb, bei Spitzenlast und in einer Störung entscheidend? Wie laufen Kommunikation, Übergabe und Eskalation ab? Ohne diese Antworten kann auch ein formal korrektes Layout am Betrieb vorbeigehen.
2. Raum und Nebenräume gemeinsam planen
Wartenraum, Technikflächen, Besprechungsbereiche, Sozialräume und Verkehrswege beeinflussen einander. Auch Erweiterung, Wartung und ein möglicher Technologiewechsel gehören früh in das Raumprogramm.
3. Sicht- und Greifräume entwickeln
Arbeitsplatzmonitore, Großbildanzeige, Tastaturen, Telefone, Funk- und Bedienelemente müssen nach Nutzungshäufigkeit und Priorität angeordnet werden. Ein ergonomischer Leitstellentisch für den 24/7-Betrieb unterstützt unterschiedliche Körpergrößen und reduziert unnötige Bewegungen.
4. Visualisierung und Bedienung zusammenführen
Großbildtechnik, lokale Displays, KVM und Softwareoberflächen dürfen nicht getrennt voneinander entstehen. Erst ein abgestimmtes Informations- und Bedienkonzept verhindert, dass mit jedem zusätzlichen System auch die Bildschirmzahl wächst.
5. Licht, Akustik und Raumklima integrieren
Umgebungsbedingungen sind kein später Ausstattungspunkt. Beleuchtung beeinflusst die Displaywahrnehmung, Technik beeinflusst Wärme und Geräusch, Raumgeometrie beeinflusst Akustik und Sicht. Diese Schnittstellen müssen gemeinsam geplant werden.
6. Früh bewerten und mit Nutzern testen
Grundriss, Sichtlinien und Bedienwege sollten nicht erst nach dem Einbau bewertet werden. 3D-Visualisierungen, Mock-ups und strukturierte Nutzerfeedbacks machen Schwachstellen sichtbar, solange Änderungen noch wirtschaftlich möglich sind.
ISO 11064 in eine funktionierende Lösung übersetzen
Die controlrooms GmbH plant und realisiert Leitstellen, Kontrollräume und Sicherheitszentralen als zusammenhängendes System. Dazu gehören Bedarfsanalyse, Raum- und Arbeitsplatzplanung, 3D-Visualisierung, Leitstellenmöbel, Großbildtechnik, KVM sowie Wartung und Service.
Der entscheidende Unterschied liegt nicht im einzelnen Produkt. Er entsteht dort, wo Raum, Mensch, Technik und Betrieb als Gesamtsystem geplant werden.
Sie planen einen Neubau oder den Umbau einer Leitstelle? Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt – am besten bevor Raumprogramm, Sichtlinien und technische Schnittstellen festgeschrieben sind.
Besuchen Sie unseren Showroom in Wien Prater oder Wieselburg
Ergonomie im Kontrollraum lässt sich am besten live beurteilen: Sichtabstände, Blickwinkel, Beleuchtung und das Zusammenspiel von Arbeitsplatz und Großbildanzeige. Im controlrooms Showroom zeigen wir Videowall, KVM, Bedienplätze und typische 24/7-Szenarien im realen Zusammenspiel.
Termine nach Vereinbarung. controlrooms GmbH unterstützt bei Analyse, Planung, Integration und laufendem Service.
Häufige Fragen zu ISO 11064
Was ist ISO 11064?
ISO 11064 ist die internationale Normenreihe für die ergonomische Gestaltung von Leitzentralen. Sie behandelt Planungsprozess, Räume, Operator-Arbeitsplätze, Anzeigen und Bedienelemente, Umgebungsbedingungen sowie die Bewertung der fertigen Lösung.
Aus wie vielen Teilen besteht ISO 11064?
Die Reihe besteht aus sieben veröffentlichten Normteilen. Ergänzend gibt es ISO/TR 11064-10:2020 als einführenden technischen Bericht. Einen Teil 8 oder 9 gibt es nicht.
Ist ISO 11064 in Österreich verbindlich?
Nicht automatisch. Normen sind in Österreich grundsätzlich freiwillig. Sie können jedoch durch Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Verträge oder Ausschreibungen verbindlich werden. Österreichische Arbeitsschutzvorschriften gelten unabhängig davon.
Sind alle Teile der ISO 11064 aktuell?
Alle sieben Teile sind veröffentlicht und in Österreich als ÖNORM EN ISO erhältlich. Teil 3 stammt aus 1999 und wird derzeit überarbeitet. Bis eine neue Ausgabe erscheint, bleibt ISO 11064-3:1999 die veröffentlichte ISO-Fassung.
Reicht ISO 11064 für eine Kontrollraumplanung aus?
Nein. Die Reihe liefert einen methodischen und ergonomischen Rahmen. Konkrete Projektwerte ergeben sich zusätzlich aus österreichischem Recht, weiteren Fachnormen, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und den betrieblichen Anforderungen.
Wie viel Fläche braucht ein Leitstellenarbeitsplatz?
Die österreichische Arbeitsstättenverordnung nennt Mindestflächen für Arbeitsräume. Die BAuA empfiehlt für Leitwarten mit mehreren ständig anwesenden Operateuren 9 bis 15 m² je dauerhaft besetztem Arbeitsplatz. Der tatsächliche Bedarf hängt vom Betriebskonzept, den Verkehrswegen, der Technik und den Nebenfunktionen ab.
Wie viele Monitore sind nach ISO 11064 erlaubt?
Die aktuelle Normenreihe sollte nicht auf eine pauschale Monitorzahl verkürzt werden. Der häufig zitierte Wert von höchstens vier Anzeigeeinheiten stammt aus einer BAuA-Referenz auf die inzwischen zurückgezogene Ausgabe ISO 11064-4:2004. Entscheidend sind Aufgaben, Informationsprioritäten, Blickbewegungen, Software und Bedienkonzept.
Geprüfte Quellen (Stand 21. August 2026)
- ISO 11064-1:2000 – Principles for the design of control centres
- ISO 11064-2:2000 – Principles for the arrangement of control suites
- ISO 11064-3:1999 – Control room layout
- ISO/AWI 11064-3 – Revision in Entwicklung
- ISO 11064-4:2013 – Layout and dimensions of workstations
- ISO 11064-5:2008 – Displays and controls
- ISO 11064-6:2005 – Environmental requirements
- ISO 11064-7:2006 – Principles for the evaluation of control centres
- ISO/TR 11064-10:2020 – Introduction to the series
- Austrian Standards – Informationen zur Verbindlichkeit von ÖNORMEN
- ÖNORM EN 12464-1:2021 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen
- BAuA: Forschungsbericht F 2249 „Bildschirmarbeit in Leitwarten“
- BAuA: Planungshilfe A 89 „Bildschirmarbeit in Leitwarten ergonomisch gestalten“
- Fachverband Leitstellen: Handreichung Leitstellenplanung, Version 2.2
- RIS: Arbeitsstättenverordnung
- RIS: Bildschirmarbeitsverordnung § 10
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine fachliche Orientierung und ersetzt weder den Erwerb der vollständigen Normtexte noch eine projektbezogene rechtliche oder ergonomische Prüfung.